Das Statussymbol der Zukunft ist ein niedriger Energieverbrauch

ENERGIEPASS / ENERGIEAUSWEIS

 

Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen.

Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtete alle Mitgliedsstaaten zum 04.01.2006 einen Energiepass für Gebäude einzuführen.

Mit der EnEV 2007 und EnEV 2009 gehört der Energiepass/Energieausweis für Wohngebäude zur gesetzlichen Praxis.

Einzelheiten und Vorschriften sind in der neuen EnEV nachzulesen, bzw. bekommen Sie die Informationen im Rahmen meiner Energieberatung. Die Mindestqualifikationen der Energiepassaussteller werden in der neuen EnEV detailliert beschrieben.

 

Der Bedarfs-Energiepass/Bedarfs-Energieausweis informiert die Verbraucher objektiv, zeigt ihnen Energiesparpotenziale auf und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen. Mitgeliefert werden gleich interessante Einsparmöglichkeiten als Varianten.

 

 

Der Verbrauchs-Energiepass/Verbrauchsenergieausweis ist der auf die m² Nutzfläche umgelegte Energieverbrauch in kwh/m²a. Durch unterschiedliche Bewohneranzahl und spezielle Heizgewohnheiten sind für die gleiche Wohnung enorme Schwankungen des Verbrauchs und damit des Verbrauchsausweises gegeben. Dieser Verbrauchsausweis ist nur in Mehrfamilienhäusern sinnvoll, weil durch die Anzahl der Wohnungen ein Mittelwert möglich ist.

 

 

 

Als Vor-Ort-Berater bin ich unabhängig vom Handwerk, vom Handel und von der Industrie. Meine Leistungen werden absolut neutral und unabhängig erbracht.

Die Gebäude-Energieausweise biete ich Ihnen außerordentlich preiswert an. Zudem bin ich als Rentner mit meinem Kleinunternehmen nach § 19 umsatzsteuerbefreit. Sie erhalten die Leistungen also ohne MWST bezahlen zu müssen.

Eine bessere Energie-Effizienz steigert den Gebäudewert. Weiter werden die Vermietbarkeit und Mieteinnahme verbessert.

 

Käufer und Mieter haben den Anspruch und das Recht den Energiebedarf des Gebäudes, der Wohnung, nach EnEV-Berechnung einzusehen!

 

 

 

 

 

 

 

Ihr Energie-Fachmann für Einfamilienhäuser + Wohngebäude bis 1000 m² = Klaus-Dieter Wittek  ::